Bundesweiter Reparaturbonus

Bundesweiter Reparaturbonus

Klimaschutzministerin Gewessler: "Reparieren ist immer besser als Wegwerfen" – Reparaturbonus fördert Reparatur von elektronischen und elektrischen Geräten – Insgesamt 130 Millionen Euro fließen bis 2026  aus Mitteln des EU-Aufbauplans in die Initiative.

Privatpersonen können Reparaturbonus-Gutscheine direkt im Geschäft einlösen

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können einen Gutschein für die Reparatur von Elektrogeräten auf der Reparaturbonus-Website abrufen. Ersetzt werden 50 Prozent der Reparaturkosten in Höhe von bis zu maximal 200 Euro. Entsprechende Serviceleistungen können direkt per Gutschein (Vorlage digital oder ausgedruckt) innerhalb von 3 Wochen in den Reparaturbonus-Partnerbetrieben abgerechnet werden. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten bis zu maximal 200 Euro je Reparatur beziehungsweise maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Pro Person und Haushalt können im Förderzeitraum beliebig viele Bons für jeweils ein E-Gerät schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden. Die Bons gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für Reparaturen beziehungsweise Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Reparaturbonus 2022-2023" unterstützt werden, können jedoch keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

Reparaturbonus-Betriebe: Niederlassung in Österreich und Gewerbeberechtigung erforderlich

Teilnehmenden Betrieben wird die Hälfte der Bruttokosten jeder Reparatur rückerstattet; die Abrechnung erfolgt monatlich. Alle teilnehmenden Betriebe werden mit einer Kennzeichnung als Reparaturbonus-Betrieb ausgestattet; darüber hinaus werden sie auf der Reparaturbonus-Website angeführt. Für alle teilnehmenden Betriebe ist eine Niederlassung in Österreich erforderlich. Ebenfalls vorausgesetzt ist eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren) oder die Ausübung des freien Gewerbes zum Austausch von Standardindustriekomponenten von Computern und Fahrradtechnik (E-Bikes).

Ziel des Reparaturbonus sind die Verlängerung der Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Schonung von Ressourcen. Dadurch trägt die Initiative zur Reduktion von Emissionen, zum Klimaschutz und zur Verringerung der Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen bei. Die Zahl der Reparaturen und Aufbereitungen ("refurbishments") soll erhöht, das Angebot an Reparaturmöglichkeiten ausgebaut, die Informationen der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden. Zudem unterstützt der Reparaturbonus die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) in Österreich, stärkt deren Image und trägt zur Arbeitsplatzschaffung und -erhaltung bei.